RATGEBER
Ratgeber: Hautärzte in meiner Nähe (2026)
Wer weiß, welche Wege zum Hautarzt-Termin offenstehen und welche Kosten die Kasse trägt, vermeidet Wartezeit und Rechnungen.

So läuft es ab
- Anspruch klärenAlter, letzte Untersuchung und Kassenleistung prüfen, bevor du anrufst.
- Termin holenPraxis direkt anfragen, offene Sprechstunde nutzen oder 116117 mit Überweisung.
- Karte mitbringenElektronische Gesundheitskarte und Überweisung zum Termin mitnehmen.
- Kosten klärenBei Privatleistungen Kosten in Textform vor Beginn verlangen.
Für den Besuch beim Hautarzt zählen drei Dinge: Anspruch, Zugang und Kosten. Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf das Hautkrebs-Screening. Wie ein Termin zustande kommt, hängt davon ab, ob du die Praxis direkt anfragst, die Terminservicestelle 116117 nutzt oder die offene Sprechstunde besuchst.
Bei der 116117 ist für Hautärzte laut KBV eine Überweisung mit Vermittlungscode nötig; Augenärzte und Gynäkologen sind ausgenommen. Kassenleistungen müssen in der Praxis nichts kosten. Selbstzahlerleistungen brauchen vorab eine Kosteninformation in Textform. Ab dem 1. Januar 2027 steigen außerdem die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel.
Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesgesetzblatt (recht.bund.de)
Alle Themen
- Hautkrebs-Screening: Anspruch und Intervall (2026) – Ab 35 alle 2 Jahre: Was der G-BA regelt, wer das Hautkrebs-Screening anbietet, was es kostet und was sich nach der Prüfung vom Oktober 2026 ändern kann.
- Hautarzt-Termin: 116117, Überweisung, Sprechstunde – Wie du einen Hautarzt-Termin bekommst: Fristen der 116117, Überweisung mit Vermittlungscode, offene Sprechstunde und was du zum Termin mitbringst.
- Hautarzt: Kosten, IGeL und Zuzahlung ab 2027 – Was die Kasse beim Hautarzt zahlt, wann Selbstzahlerleistungen anfallen, was Kosteninformation in Textform ist und wie sich Zuzahlungen 2027 ändern.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter übernimmt die Kasse das Hautkrebs-Screening?
Nach der Übersicht des G-BA ab 35 Jahren, für Frauen und Männer, alle 2 Jahre. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie regelt den Anspruch ab dem Alter von 35 Jahren in jedem zweiten Jahr. Mehr dazu →
Wann ist die nächste Untersuchung frühestens möglich?
Erst nach Ablauf des Kalenderjahres, das auf die letzte Untersuchung folgt. Wurde das Screening 2026 durchgeführt, ist die nächste Untersuchung also frühestens 2028 möglich. Mehr dazu →
Brauche ich für den Hautarzt über die 116117 eine Überweisung?
Ja, laut KBV für Termine über die 116117 mit Vermittlungscode. Ausgenommen sind Haus-, Kinder- und Jugendärzte, Augenärzte und Gynäkologen. Hautärzte stehen nicht auf dieser Ausnahmeliste. Mehr dazu →
Gibt es beim Hautarzt eine offene Sprechstunde ohne Termin?
Ja. Hautärzte müssen laut Zulassungsverordnung mindestens fünf Stunden pro Woche offene Sprechstunde anbieten. Die Zeiten legt jede Praxis selbst fest und macht sie bekannt. Mehr dazu →
Muss ich eine kosmetische Behandlung selbst bezahlen?
Für ästhetische Eingriffe, die medizinisch nicht erforderlich sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen laut Verbraucherzentrale keine Kosten. Vorab muss die Praxis dich in Textform über die Kosten informieren. Mehr dazu →
Wie hoch ist die Zuzahlung ab 2027?
Für Arznei- und Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (bisher 5 bis 10 Euro). Die Belastungsgrenze von 2 Prozent bleibt laut TK unverändert. Mehr dazu →
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 22.10.2026
So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung. Die Aussagen verweisen auf Quellen und werden regelmäßig automatisch gegen diese abgeglichen. Fehler sind trotzdem möglich.
Allgemeine Orientierung nach dem angegebenen Stand, ohne Gewähr. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen; im Einzelfall klären Sie Ihre Situation bitte mit einer Fachperson.